Was wird gefördert?
Das Land Burgenland fördert mechanische Vorkehrungen wie Sicherheitstüren oder Sicherheitsfenster sowie elektronische Vorkehrungen wie Alarmanlagen und Videoüberwachungssysteme. Bemessungsgrundlage sind Ihre Investitionskosten.
Es werden bis zu 30% der Kosten für mechanische Vorkehrungen und max. 1.000.- Euro für elektronische Vorkehrungen gefördert.
Die Förderung im Überblick
- Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zuerkannt.
- Die Höhe des Zuschusse beträgt 30%der anerkannten Investitionskosten,
bis zu € 1.000,-- bei Alarmanlagen
bis zu € 1.500,-- bei Videoüberwachungsanlagen
(kombiniert mit Alarmanlage)
- Das Ansuchen kann innerhalb von 6 Monaten nach Einbau der Sicherungsmaßnahme eingebracht werden.
- Natürliche Personen - wie EigentümerInnen, MiteigentümerInnen, WohnungseigentümerInnen, Bauberechtigte, MieterInnen und PächterInnen
Hier finden Sie nähere Informationen und das Antragsformular.